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Mitgliedsbedingungen des Angelsportvereines Merenberg 1982 e.V.
Aktives Mitglied des Vereins kann jeder werden, der in der Großgemeinde Merenberg wohnhaft, im Besitz einer Sportfischerprüfung ist und sich verpflichtet, den Bestrebungen des Vereines zu dienen. Über die Aufnahme von Mitgliedern mit Wohnsitz außerhalb der Grossgemeinde Merenberg entscheidet der Vorstand nach Anhörung der Mitgliederversammlung. Die Anmeldung zwecks Aufnahme in den Verein hat schriftlich bei dem Vorstand zu erfolgen, der auch über die Aufnahme entscheidet. Der Anmeldung ist ein Lichtbild sowie eine Kopie der Sportfischerprüfung beizufügen. Der Austritt aus dem Verein kann schriftlich zum Jahresende unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist erfolgen.
Der Ausschluss eines Mitgliedes muss erfolgen, wenn es
1. ehrenrührige Handlungen begeht oder wenn nach erfolgter Aufnahme bekannt wird, dass es solche begangen hat, 2. sich durch Fischfrevel, Fischereivergehen oder ebenso zu bewertende Handlungen an Fischereigewässern strafbar macht, andere dazu anstiftet oder solche Taten duldet, 3. den Bestrebungen des Verbandes oder des Vereins zuwiderhandelt, wiederholt Anstoss erregt oder das Ansehen dieser schädigt, 4. die Mitgliedschchaft zur Erlangung persönlicher Vorteile, z.B. durch Verkauf oder Tausch der Beute usw., ausnutzt.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn es
1. innerhalb des Vereins wiederholt Anlass zu Streitigkeiten gegeben hat; 2. mit seinen Beiträgen ohne Angabe eines triftigen Grundes im Rückstand geblieben ist; 3. seine Arbeitsstunden nicht ableistet, oder ersatzweise nicht dafür zahlt.
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet pro Angeljahr mindestens 10 Arbeitsstunden am Vereinsgewässer abzuleisten. Ausgenommen davon sind Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, oder aus gesundheitlichen Gründe nicht dazu in der Lage sind. In solchen Fällen ist der Vorstandvorher davon zu informieren. Die Ableistung ist erfüllt, wenn an den beiden Mäheinsätzen pro Jahr teilgenommen wird. Nicht abgeleistete Arbeitsstundenwerden mit 10,00 € pro Std. in Rechnung gestellt. ( Stand März 2002). Das Mitglied ist darüber hinaus verpflichtet an zusätzlichen Arbeitseinsätzen, die der Pflege und Erhaltung der Vereinsanlage dienen, teilzunehmen. Diese Einsätze werden nach Bedarf durch Geräte- oder Gewässerwart bestimmt.
Mit der Unterschrift des Aufnahmeantrag erkennt das Mitglied diese Bedingungen, sowie die Vereinssatzungen an.
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