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Ein “Angelschein”, von dem der Volksmund gern spricht, gibt es gar nicht. Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie
1. eine Fischerprüfung (Sportfischerprüfung) 2. einen Fischereischein 3. einen Fischereierlaubnisschein (Angelerlaubnis - Angelschein)
Faustregel dabei ist: - ohne Fischerprüfung kein Fischereischein - ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein - ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
In der Praxis ist das ganze aber nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint, jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen: In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder “Bundesangelschein”!
Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein Fischerprüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer, in denen Sie angeln wollen. In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht! Die Fischerprüfung und der Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit
Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie die Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben, bei ihrem Ordnungsamt, gegen Vorlage des Fischerprüfungsausweises und Entrichtung einer Verwaltungsgebühr. Wenn Sie dann auch Ihren Fischereischein in den Händen halten, dann müssen Sie einen Fischreierlaubnisschein (Angelerlaubnis) von dem Eigentümer - Pächter- des Gewässers erwerben in dem Sie angeln möchten.
Diese Scheine können Sie bei uns im Gasthaus zum weißen Roß bei Herrn Helmut Beck Tel.: 06471/52518 gegen eine Gebühr für 10,00 € erwerben.
Ach ja im allgemeinen ist man unter Angelern per du bis dahin mit Sportfischergruß.
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